Koschel Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Familienrecht in Königs Wusterhausen

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Ihr Anwalt für Familienrecht und Online-Scheidung in Königs Wusterhausen

Ich bin Ihr kompetenter Anwalt für alle Fragen rund um Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen. Ich berate Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Chancen und setze mich für Ihr optimales Ergebnis ein. Ich biete Ihnen auch die Möglichkeit einer Online-Scheidung, mit der Sie Zeit und Kosten sparen können. Ich erledige alle Formalitäten und kläre alle Fragen mit Ihnen online. Ich benötige lediglich einige Unterlagen von Ihnen, die Sie mir im PDF-Format zusenden können. Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch.

Koschel Rechtsanwälte – Ihr Wegweiser im Scheidungsrecht

Die Scheidung beendet eine Ehe durch Gerichtsbeschluss. Dazu müssen die Ehegatten in der Regel ein Jahr getrennt leben. Bei einer Scheidung müssen auch Fragen des Unterhalts, des Vermögens und des Sorgerechts geregelt werden. Für den Scheidungsantrag brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt. Die Scheidungskosten richten sich nach dem Streitwert.

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Das Sorgerecht umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern. Es betrifft die Pflege, die Erziehung, die Gesundheit und das Vermögen des Kindes. Die elterliche Sorge steht beiden Elternteilen gemeinsam zu, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall vor. Das Sorgerecht kann durch Testament, Erbvertrag, Verfügung oder Vollmacht geregelt werden.

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Das Unterhaltsrecht regelt die finanzielle Unterstützung, die eine Person einer anderen schuldet, wenn diese nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Es gilt insbesondere für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Der Unterhalt richtet sich nach der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit der Beteiligten. Der Unterhalt kann vereinbart oder gerichtlich festgesetzt werden.

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Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag errichtet hat. Die gewillkürte Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag hat. Der Erblasser muss die Pflichtteile berücksichtigen. Die Erben können die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Die Erben müssen die Erbschaftssteuer bezahlen.

Erfahren Sie mehr über unseren Leistungen im Familienrecht.

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