Wenn Sie bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt wurden, dann kann dies schnell in einem Bußgeldbescheid enden. Ob beim Überfahren einer roten Ampel, einer Geschwindigkeitsüberschreitung am Blitzer oder mit dem Handy am Ohr, für jedes dieser Vergehen kennt das deutsche Recht eine Bandbreite unterschiedlicher Strafen, die von Warnungen über Bußgelder bis hin zu Punkten in Flensburg reichen können. Sollte Ihnen etwas Derartiges widerfahren und Sie einen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorfinden, so stehe ich als Ihr Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite.
Ich kenne mich bestens mit im Verkehrsrecht aus, ganz gleich, ob es um eine Autofahrt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem Blitzer oder einer Unfallflucht geht. Sollten Sie in solche Vorkommnisse verwickelt werden, so prüfe ich den Vorgang genau und berate Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten. Dabei sichte ich auch Beweismittel wie ein von einem Blitzer aufgenommenes Foto und den Ihnen zugesandten Bußgeldbescheid für das Fahren mit Handy am Ohr oder das Überfahren einer roten Ampel. Ganz gleich, ob Ihnen eines dieser Vergehen oder andere Dinge vorgeworfen werden, ich prüfe, ob ein Einspruch möglich und sinnvoll ist.
Mit dem Einspruch kann ich häufig für Sie erwirken, dass ein Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Fahren mit Handy reduziert oder zurückgezogen wird. Auch der bei schweren Vergehen wie wiederholtem Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen drohende Führerscheinentzug oder die Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) kann durch einen fundierten Einspruch häufig abgewendet werden. Durch die Fehleranfälligkeit von Geschwindigkeitsmessgeräten und unscharfen Fotos vom Blitzer ist häufig eine ausreichende Sicherheit gegeben, dass ein Einspruch für einen Bußgeldbescheid große Aussicht auf Erfolg hat. So bleiben Sie mobil und erhalten die Gelegenheit, Ihre fortgesetzte Verkehrstüchtigkeit wieder unter Beweis zu stellen. Meinen Service als Fachanwalt für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr biete ich Ihnen dabei nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern deutschlandweit an.